|
Europäische Union„Die Europäische Union hat sich neben der Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts und eines hohen Beschäftigungsniveaus auch die Herbeiführung einer ausgewogenen und nachhaltigen Entwicklung zum Ziel gesetzt. Diese Zielsetzung wurde durch den Vertrag von Amsterdam von den 15 EU-Mitgliedsstaaten festgeschrieben. Im Umweltkapitel des EG-Vertrages wird das Ziel näher beschrieben: Die Gemeinschaft setzt sich die Erhaltung und den Schutz der Umwelt, den Schutz der menschlichen Gesundheit, eine umsichtige und rationelle Verwendung der natürlichen Ressourcen sowie die Förderung von Maßnahmen auf internationaler Ebene zur Bewältigung regionaler und globaler Umweltprobleme zum Ziel. Außerdem werden im Umweltkapitel des Vertrages die grundlegenden Prinzipien der europäischen Umweltpolitik definiert: Hohes Schutzniveau, Prinzip der Vorsorge und Vorbeugung, Verursacherprinzip etc. Wesentlich ist auch die Bestimmung, daß die einzelnen Mitgliedstaaten nicht gehindert werden, national anspruchsvollere Schutzmaßnahmen beizubehalten als die EU sie eingeführt hat oder auch zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen.“ Weitere Informationen:
Die EU-Kommission erstellt Forschungsrahmenprogramme für technologische Entwicklung und Demonstration („technological development and demonstration (RTD)) auf, die in Abständen von vier Jahren erneuert werden. Das aktuelle 7. Rahmenprogramm d startete 2007 und läuft über sieben Jahre. Weitere Informationen findet man bei CORDIS d : „Der Informationsdienst der Europäischen Gemeinschaft für Forschung und Entwicklung CORDIS informiert über die europäische Forschung und Entwicklung (F&E) sowie Möglichkeiten der Nutzung der Ergebnisse aus F&E.“ Weitere Links:
[ Zuletzt geändert: 05.05.2008 22:54:18 ]
|

